"hängende" Lenkerspiegel zulässig?

blackmaky

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Hallo,

Ich bin mit den Orginalspiegeln der F nicht zufrieden - bei meiner Lenkereinstellung mit den Griffen ist es kaum möglich die Dinger vernünftig einzustellen.
Daher habe ich mit überlegt sie gegen Lenkerendspiegel von Highsider zu tauschen. Ansich gefällt mir die stehende Variante sehr gut - mir ist aufgefallen dass sie die meisten hier jedoch hängend montiert haben. Hat optisch auch was - ein Kollege von mir hat an seiner GSX-R einen Zusatzspiegel in der Gegend - er sagt er würde in dem absolut am Meisten nach hinten sehen weil die Arme hier nie im Weg wären...

- Kann das jemant bestätigen?

Ich habe von einem Fall aus Bayern gelesen bei dem ein Biker 90€ Strafe wegen hängend montierten Spiegeln an die Mobile Polizei gezahlt hat.
Im Bericht wurde die Strafe vom Beamten mit der Begründung verhängt, dass die Montage hängend die Sicht nach hinten einschränken würde...
die Kommentare dazu waren völlig unterschiedlich. Mehrere User durchforsteten die Gesetzeslage zur Montage von Rückspiegeln - konnten aber keine Vorschriften dbzgl. ausmachen. Andere wiederum berichteten von ähnlichen Schwierigkeiten mit den Ordnungshütern...

Ich habe mich mal bei meinen Kollegen in Österreich umgehört.
Allgemeiner Tenor: Ich muss das so bei der Prüfstelle typisieren lassen (obwohl die Spiegel ja ABE haben...). Würde zu Österreich gut passen - ja, das darf man machen, aber nur, wenn man unseren Beamten was zu fressen gibt. Dann ist es ok. Sonst nicht. Eine Eintragung beim TÜV kostet bei uns so um die 100€.

Eins ist mir klar: wenn du das eingetragen hast kann die Polizei nicht mehr meckern da es die GURUS vom TÜV ja für gut befunden haben. Von daher logisch.
Aber verdammt! Das sind einfach nur Spiegel, kein Teil bei dem es um Leben oder Verderben ginge! Das stösst mir schon sauer auf.

Was meint ihr dazu?
Wer kennt sich damit aus?

Bin gespannt auf eure Meinung.
 

GSXBergi

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Witzig, genau das Thema kam die Tage hier auf und in dem Video , fast am Ende , wird ein Fahrer deswegen zur Kasse gebeten :0207-crazy:


Und unser @Dude wollte auch dem Thema mal annehmen und das mal aufdröseln :0307-err:
 

Tourjörg

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hab gehört das wenn ein Polizist sich drauf sitzt darf er nicht mehr als 55 Grad den Kopf senken damit er nach hinten sieht.

Auch mußt den Polizisten erkennen wenn du darauf sitzt und er hinter dir die Arme in verschiedene Richtungen schwenkt !


Bin froh das meine Serie ab Werk sind ( im Endeffekt auch nur welche von Highsider ) dafür aber mit KTM eingefräst
:Kürbis:
 

blackmaky

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Bei der Supermoto im Film kann ich's noch nachvollziehen. Vor dem Griff montiert siehst nun einfach mal garnix.
Mich wundwert dass er dann weiterfahren kann, nachdem er sie stehend drauf hat weil er so auch garnix sieht und sie ja auch nicht "grösser" geworden sind?
Das soll verstehen wer will...

Hat mal jemand mit 1,80cm Körpergrösse nachgemessen wieviel Grad das sind wenn sie hängend montiert sind?
 
G

Gelöschtes Mitglied 575

Guest
Bin schon mal ( freiwillig ) kontrolliert worden. Die haben nichts gesagt. Konnte so weiterfahren.
Ich seh genug. Überholt werde ich selten :lol27:
Bleibt wie's ist
 
G

Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
hab gehört das wenn ein Polizist sich drauf sitzt darf er nicht mehr als 55 Grad den Kopf senken damit er nach hinten sieht.

Auch mußt den Polizisten erkennen wenn du darauf sitzt und er hinter dir die Arme in verschiedene Richtungen schwenkt !


Bin froh das meine Serie ab Werk sind ( im Endeffekt auch nur welche von Highsider ) dafür aber mit KTM eingefräst
:Kürbis:

Ich will jetzt nicht allzu vorschnell irgendetwas raushauen, wovon ich noch nicht 100% im Bilde bin, aber das mit der Polizisten-55-Grad-Sache halte ich für weit hergeholt, bzw. für Stammtisch-Gerede. Ohne den Beitrag jetzt abwerten zu wollen!! Nur ist ja jeder Polizist unterschiedlich groß und es könnte dich ja auch so eine H&M-Verkäuferin in uniform anhalten. Wenn die sich mit ihren 1,55m drauf setzt und guckt, braucht die keine 55 Grad um in die Spiegel zu gucken. Und wenn doch, dann ist da irgendwas anatomisch nicht okay und sie hätte den Polizeitest bestimmt nicht schaffen dürfen. :0307-err::0207-crazy:
Wenn sich jetzt der 2m-Polizist drauf setzt, der im Nebenamt bei den Harlem-Globetrotters Basketball spielt, dann ist das ja wieder anders.
Also vom Sinn her könnte man da ne Einschränkung mit 55 Grad geben, aber diese Kontrollvariante wäre immer anfechtbar.
Von daher kann ich das fast schon ausschließen, aber ich hab ja zur Not den fachkundigen Bekannten.

@GSXBergi ich hab es leider noch nicht geschafft, heute werd ich aber genug Zeit haben. :good:

Da die aber ne e-Nummer haben und diese NICHT an eine Anbauweise ob oben oder unten gekoppelt ist, kann ich mir das Ergebnis schon denken. :0307-err:
 
G

Gelöschtes Mitglied 575

Guest
Der letzte Satz ist für mich und mein Verständnis am naheliegendsten.
Mal davon abgesehen lasse ich nicht jeden x-beliebigen auf Berta sitzen. Ist doch keine Rummelatraktion wo Uniformierte Selfies machen möchten weil sie so heiss aussieht:aggressive:
 

GSXBergi

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@Dude , sollte auch keine Hektikmache sein :0207-crazy: war nur witzig das jetzt genau so ne Frage hier aufkam :daumen:
 
G

Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
@Dude , sollte auch keine Hektikmache sein :0207-crazy: war nur witzig das jetzt genau so ne Frage hier aufkam :daumen:
Ach Quatsch, alles gut. Genau so hatte ich es auch aufgefasst. :0307-err::daumen: Mein Beitrag #6 war nur zwischen Tür und Angel geschrieben. :whistling2:
 
G

Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
„§ 56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht

(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
[...]“
Quelle: § 56 StVZO - Einzelnorm
(Die nachfolgenden Absätze 2-3 beziehen sich nicht auf einspurige Kraftfahrzeuge und scheiden für uns aus)

Also in der Grundnorm § 56 StVZO steht lediglich, dass man Spiegel haben muss, durch die man nach hinten, zur Seite und nach vorne schauen kann. Das nach vorne schauen erübrigt sich für Kradfahrer und ist eher für Zugmaschinen gedacht. Der Gesetzgeber möchte damit gewährleisten, dass durch die Beschaffenheit und Ausstattung des Fahrzeugs keinerlei tote Winkel für die Fahrzeugführer gegeben sind und dadurch Unfälle vermeidbar gemacht werden. „Tote Winkel“ sind bei Krädern nach vorne nicht und zur Seite nur teilweise gegeben.
Beim „toten Winkel“ zur Seite (also das was quasi von 3-9 Uhr um uns herum passiert) bin ich mir noch nicht ganz sicher, aber da würde das Ding mit dem Schulterblick greifen. Da müsste ich mich ggfs. aber nochmal tiefer einarbeiten und mich genauer absichern.

Was ich aber noch gefunden habe, ist das pdf-Dokument es TÜV Süd, welches einigen Leuten hier bestimmt schon bekannt sein dürfte.

2D65366D-C523-4131-A412-FFC3049A8477.jpeg
Quelle: https://www.tuev-sued.de/uploads/images/1189503780287302591046/Motorradaenderungen_082007.pdf

In dieser „Broschüre“ ist auch wieder nur von der Anzahl der Spiegel und der vorgeschriebenen „Mindest-Spiegelfläche“ die Rede, nicht jedoch ob oben oder unten montiert die Rede.
Oben rechts im Bild ist noch die Norm 97/24 EWG genannt. In den EWG-Normen geht es jedoch lediglich um europaweit genehmigten Fahrzeugtypen, -Klassen und die für diesen Geltungsbereich genehmigten Anbauteile.
Sprich: Ist ne E-Nummer drauf, ist das Teil als europaweit TÜV-konform angesehen.

Soweit ich das hier lesen konnte war auch hier wieder keinerlei Rede von der Art und Weise, wie die (durch die E-Nummer bereits genehmigten) Spiegel anzubringen habe.

+++
Für mich ergibt sich nach aktuellem Stand folgender Schluss:

Solange man

- eine ABE für die Spiegel

oder

- eine E-Nummer auf den Spiegel vorhanden ist,

dürfen diese angebracht werden.

Man sollte jedoch darauf achten, dass man durch diese entsprechend auch nach hinten sehen kann. Des Weiteren dürfen durch die Gestaltung der Anbringung keine Gefahren für einen selbst, oder andere Verkehrsteilnehmer hinzukommen.
+++

Disclaimer: Ich bin kein Fachanwalt, ich kenne mich aber mit der Grundmaterie aus. Das Ganze möchte ich hiermit aber ausdrücklich nicht in Stein meißeln, zumal es immer mal wieder so tolle Gerichtsurteile gibt die manche Normen aushebeln o.ä.
Falls es also hier jemand gibt, der da mehr drüber weiß: Immer gerne raus damit! Damit ist allen geholfen. :bye:
Ich finde da aktuell nicht mehr drüber und manchmal sind Gesetze ja auch einfacher als gedacht (ist selten, kommt aber vor! :0307-err:).
 

roadhirsch

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Ich stell meine seit Jahren so zu TÜV und dekra. Ob Bandit oder die S. Niemand hat was gesagt von wegen unzulässig. Hauptsache ABE.
 
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Gelöschtes Mitglied 575

Guest
Bei mir hat KÜS Tüv gemacht. Da war ich nicht mal vor Ort, Polizeikontrolle auch ohne Theater.
Die bleiben so herum. Basta:0307-wernun2:
Da soll mir ein neunmalkluger erst mal erzählen warum ich die umdrehen muss und auf was er sich dabei stützt.
Könnte eine längere Diskussion werden
 
G

Gelöschtes Mitglied 6480

Guest
Das hab ich bei den Z1000-Leuten gefunden:
6D036297-821B-4018-8DD5-08A39420B322.jpeg
Noch der Original-Text vom Delinquenten:

Auf öftere Nachfrage stell ich mal meinen (geschwärzten) Strafzettel hier online.
Werd dann im Forum auch nochmal n Beitrag machen.

Lenkerenden-Spiegel UNTER dem Lenker sind nicht erlaubt !! Spaßige 90,-€

-> DENN - ABE&TÜV haben nichts mit der StVZO zu tun.
Selbst wenn der TÜV sagt, alles i.O. etc, ist die StVZO n anderer paar Schuh.

Ich weiß, versteht keiner, ich auch nicht, Diskussionen waren zwecklos.
Und bitte fangt keiner an mit, wieso keine rechtlichen Gegenschritte etc..., bei 90€ kostet die Eigenbeteiligung schon mehr!
Und man beachte, diese "Kontrollgruppe-Motorrad" wurde explizit dafür gegründet um Motorradfahrern regelmäßig zu kontrollieren.
Würde vom Richter wohl nicht mal gelesenwerden....

Zum Vorgang: (Kurzausführung)
Wir auf dem Rückweg vom Gardasse (war sehr GEIL!) zu nem kleinen Abschnitt um den Walchensee...
Wurden angehalten, entspannter freundlicher Typ, aber von der KG-Motorrad. Kannte sich gut aus. Selbst Motorradfahrer, etliche Schulungen in Sachen Motorrad hinter sich etc pp.
-> Lenkerendenspiegel NICHT erlaubt unterhalb des Lenkers (ich hatte die Victory dran)
Viel blabla... Das wurde im Frühjar so beschlossen. Keine Chance was zu machen. Die Polizei gerade in Südbayern sind in SachenUmbau sehr empfindlich....

Ich denke umso nördlicher man von Bayern unterwegs ist, desto weniger interessiert das jmd. Ich bin aus dem schönen Franken, da musste ich das der Eigenen Polizei erst erklären..... -.-
 

Freak69

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Hi Hi auf die Diskussion mit dem Wachtmeister freue ich mich jetzt schon. Wenn er mir dann einen Strafzettel verpassen will wedele ich dann lässig mit meiner Karte der Rechtsschutzversicherung und Lache herzhaft.
 
G

Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
Das ist mal interessant!! :) Der Owi-Tatbestand richtet sich aber explizit an Spiegelanbringung innerhalb der Griffe. Das trifft bei den Lenkerendenspiegel (zumindest die mir bekannt sind) nicht zu. Das würde ich anfechten.

Stand da noch ne Erreichbarkeit von der Kontrollgruppe Motorrad? Dann schreib ich die mal an. Ich find das echt interessant, zumal mit einem entsprechenden Ergebnis da für Ruhe sorgen könnte. Bayern ist ja jetzt unter Motorradfahrern nicht ganz unbeliebt. :whistling2:
 
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