Seitliche Reflektoren

kasa

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neeee die Folie gefällt mir garnicht, da bin ich mit den Reflektoren schon ganz zufrieden.
 

Boxtn

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Alsooo, ich war diese Woche beim Tüv-Hessen für die HU/AU und ich kann Euch sagen, die seitlichen Reflektoren werden nicht benötigt. Der Tüv-Prüfer hat auf nachfrage das Ganze noch mal bestätigt.
 

V6 Rußexpress

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Naja da euro 4 und eh schon zu laut und sonstiges hab ich sie lieber dran.

Hab die selben wie der Themenersteller, find sie nicht so schlimm und sie integrieren sich gut. Den Trouble brauch ich nicht wenn sie fehlen, da ist der Kennzeichenhalter wahrscheinlich schlimmer......
 
G

Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
Kennzeichenhalter sind abnahmefrei. Die Reflektoren sind nicht vorgeschrieben. Was denn für einen Trouble?:0307-err:
 

V6 Rußexpress

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Klar sind Kennzeichenhalter frei von der Abnahme, aber max 30 grad neigungswinkel und da bin ich weit von entfernt. Auspuff hat e nr, eintragungsfrei, trotzdem ist er zu laut.... ich mein ja nur das man dann nicht aus den vollen schöpfen muß wegen son paar blöden reflektoren. Wenn alles so grob passt, hat man eben seine Ruhe. Ohne hinten den Reflektor und ohne die seitlichen usw geht einem halt schneller die Luft aus....
 
G

Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
Ah okay, ich glaub ich verstehe was du meinst...quasi, dann besser erster Eindruck alles 100% und gut ist?
Dann kann ich dir sagen, dass du ohne die seitlichen Reflektoren bereits bei 100% liegst. :0307-err: Die sind nicht vorgeschrieben, ergo nicht relevant.
Der hintere Reflektor ist natürlich relevant und bestimmt eines der ersten Punkte die wohl „abgehakt“ werden. Wenn dann die Reifen iO sind und die ABE‘s vorliegen/Anbauteile ne E-Nummer haben, ist doch alles Safe. :good:

Aber das mit dem Winkel ist bei mir auch nicht auf 30 Grad eingestellt. Hier mal ein Vergleich von meiner Karre und der von @mäc . Ja ich weiß, Perspektive usw verändert das alles...aber grob sieht man ja, worum es geht.

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Das hat aber eher nen praktischen Grund kommt bei mir daher, dass ich ein...Kollege mit schweren Knochen bin (siehe Avatar!). Setz ich mich dann auf die Karre, geht die ja hinten weiter runter...dann hab ich wieder 30 Grad. :0307-err:
 

Boxtn

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Die Reflektoren sind nicht vorgeschrieben. Theoretisch bringen sie Dir also auch keinen Mehrwert zum gesetzlichen oder technischen "Gesamteindruck". Für den Prüfer oder die Polizei macht es keinen Unterschied, ob da jetzt die Reflektoren oder ein paar Alpinstar, Dainese oder Yoshimura Aufkleber dran kleben.
 

Freak69

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Verstehe die Diskussion nicht. In Deutschland will man keine Lampe Zuviel und die Amis machen sowas:
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V6 Rußexpress

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So hab ichs im Netz gefunden:

Die Vorschrift seitlicher Reflektoren ist streng genommen nicht Teil der EURO 4, sondern einer separaten Regelung der UNECE. Demnach sind die seitlichen Reflektoren eine Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug auf Antrag des Hersteller genehmigt werden kann. Nur mit diesen seitlichen Reflektoren entspricht damit das Fahrzeug einem genehmigten Typ.

An diesen Begriff des "genehmigten Typs" knüpft die Fahrzeug-Zulassungsverordnung an. Nach § 3 (1) der FZV können nur solche Fahrzeuge zugelassen werden, welche einem genehmigten Typen entsprechen (oder eine Einzelgenehmigung erhalten haben).

Im Umkehrschluss bedeutet dies praktisch, dass schlichtweg eine Neuzulassung nicht mehr möglich ist, bereits zugelassene Maschinen jedoch den Bestandsschutz genießen.

Aber auch beim Abbau der seitlichen Rückstrahler dürfte die Betriebserlaubnis erlöschen. Hierfür dürfte die Behörde zwei Gründe anführen, nämlich zum einen den § 19 Abs. 2 StZVO, wonach die Betriebserlaubnis dann erlischt, wenn eine Veränderung an dem Fahrzeug eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt, und zum anderen die Nichterfüllung der ursprünglichen Zulassungsvoraussetzung, dass die Maschine einem genehmigten Typen entspricht. Dies tut sie ja nach Abbau der verpflichtenden Reflektoren nicht mehr.

Daneben können EURO 3 Maschinen nicht mehr neu zugelassen werden. Deshalb sind nunmehr viele der EURO 3 Maschinen bereits vom Markt gänzlich verschwunden oder entsprechend EURO 4 angepasst worden.

Und aus einem anderen Forum:


Quelle: BVMI

6.12. SEITLICHE, NICHT DREIECKIGE RÜCKSTRAHLER
6.12.1. Anzahl je Seite je Einer oder zwei.
6.12.2. Anbau
Keine besondere Vorschrift.
6.12.3. Anordnung
6.12.3.1. an der Seite des Fahrzeugs.
6.12.3.2. In der Höhe: mindestens 300 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.
6.12.3.3. in Längsrichtung: derart, dass sie unter normalen Umständen nicht durch die Kleidung des

Fahrzeugführers oder des Beifahrers verdeckt werden

6.12.4. Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel ß= 30 ° nach vorn und nach hinten.
Vertikalwinkel α = 15 ° über und unter der Horizontalen.
Der Vertikalwinkel unter der Horizontalen darf jedoch auf 5° verringert sein, wenn die Anbauhöhe des Rückstrahlers kleiner als 750 mm ist
6.12.5. Ausrichtung
Die Bezugsachse der Rückstrahler muss senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeugs verlaufen und nach außen ausgerichtet sein. Die vorderen seitlichen Rückstrahler dürfen mit dem Lenkeinschlag mitschwenken.

Letztendlich muss jeder selber wissen was er macht.
Ich hab mir halt lieber unauffällige hingeklebt.

Nix für ungut
 

SaschaN

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Der @Dude hatte da doch ein Dokument, welches die Fahrzeuge einschränkt, bei denen das zutrifft. Das war irgendwas mit Fahrzeuglänge und Landmaschinen?
Da fällt mir grade ein: Mein Auto hat seitlich doch auch keinen Reflektor dran :eusa-think:
 
G

Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
Fängt das schon wieder an...:laie-67d:

@V6 Rußexpress:
Das mit den UNECE-Angsben ist für den Hersteller, und nur alleine für den damit der sein Fahrzeug nach den Richtlinien der europäischen Zulassungrichtslinien per Betriebserlaubnis zulassen kann. In Deutschland sind die NICHT vorgeschrieben, für TÜV/Dekra/und die anderen Gesellschaften oder Polizei sind diese Reflektoren nicht interessant.

Ich vermute mal (und das ist der Punkt bei dem ich wirklich vermute, bei allem anderen weiß ich es:teach::mosking:), dass der Hersteller die Fahrzeuge deshalb mit den Reflektoren ausstattet, weil irgendein europäisches Land die vorgeschrieben hat und das es für Suzuki ökonomisch rentabler ist, einfach alle mit den Teilen auszustatten da eine Verteilung der Fahrzeuge erst nach Einfuhr auf den europäischen Kontinent stattfindet. So könnte ich es mir erklären...aber spielt für uns auch wieder keine Rolle.
Für uns ist wichtig: StVO/StVZO/usw schreibt keine Reflektoren vor!

Das was du da gefunden ist, stimmt soweit auch...aber die Punkte im nachfolgenden Halbsatz mit der Gefährdung und der Fahrzeugart sind entscheidend! Und hier passiert das, was viele Internetautoren durch Hörensagen nicht wissen können. :teach:
Falls es dich weiter interessiert, lies dir den Beitrag #127 aus dem Thread Euro 4 Seitliche Reflektoren durch. Da hatte ich ellenlang und ausführlich alles beschrieben, aber jetzt keine Lust das alles wieder zu schreiben. Das ganze wäre übrigens über sie SuFu zu finden gewesen... :whistling2::0307-err:

Kurz:
Du darfst die Teile gerne dran machen, musst du allerdings nicht...du kannst dir auch ein Snickers an die Stelle kleben...rechtlich wäre es dasselbe (sofern es nicht abfällt).
 
G

Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
Verstehe die Diskussion nicht. In Deutschland will man keine Lampe Zuviel und die Amis machen sowas:
Anhang anzeigen 45809
Das ist echt schon geil. :0307-err:
Vielleicht wegen ablenkungsgeschichten...und ich könnte mir vorstellen, dass dann irgendwann irgendein Honk keine „normalen“ Lichtleisten und LED verwendet, sondern Laser und Flutlichter vom Sportplatz.:0307-err:
 
G

Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
Als ich es geschrieben hatte, fand ich die Idee gar nicht mal so schlecht :laie-67d:
 

Freak69

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Auf jeden Fall hättest du dann ein Design Element das nicht jeder verbaut :0307-err:
 

manitu

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Die neuen Vorgaben:
ECE-R 53:
6.12 Seitliche nicht dreieckige Rückstrahler
6.12.1 Anzahl je Seite
Einer oder zwei.
6.12.2 Anbauschema
Keine besondere Vorschrift.
6.12.3 Anordnung
6.12.3.1 In Richtung der Breite:
An der Seite des Fahrzeugs
6.12.3.2 In der Höhe:
Mindestens 300 mm und höchstens 900 mm über dem Boden.
6.12.3.3 In Längsrichtung:
So, dass der Rückstrahler unter normalen Bedingungen nicht von der
Kleidung des Fahrers oder des Beifahrers verdeckt wird.
6.12.4 Geometrische Sichtbarkeit
Horizontalwinkel β= 308 nach vorn und nach hinten;
Vertikalwinkel α= 158 über und unter der Horizontalen. Der vertikale
Winkel unter der Horizontalen darf auf 58
verringert sein, wenn die Anbauhöhe des Rückstrahlers
kleiner ist als 750 mm.
6.12.5 Ausrichtung
Die Bezugsachse der Rückstrahler muss rechtwinklig zur Fahrzeuglängsmittelebene
und nach außen gerichtet sein.
Die vorderen seitlichen Rückstrahler dürfen mit der Lenkung mitschwenken
...mit 6.12.4 Horizontwinkel nach vorne wird es aber knapp.
 

riemaer

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....laßt doch den Scheiß einfach weg, und gut! :0207-crazy:
 

Hanzo.Hasashi

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Klebt sie mit Carbonfolie zu.
 

SaschaN

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...du kannst dir auch ein Snickers an die Stelle kleben...rechtlich wäre es dasselbe (sofern es nicht abfällt).

Ich wollte heute eigentlich nirgends mehr hin, aber das musste einfach sein :lol27:
Und im Gegensatz zum Reflektor hat das was....

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