Dashcam-Videos vor Gericht zulässig

Tourjörg

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Bei Unklarheiten oder seltsamen Unfallher - bzw. Vorgang ,
was keiner in die paar Quadrate im Unfallbericht einzeichnen kann
hilft es bestimmt und erspart im Endeffekt den Beteiligten Zeit und Nerven daraus natürlich auch Kosten!
 

toni.rex

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Ich finde es gut.

Stell Dir mal vor, und bist an einem Unfall absolut unschuldig, es steht aber mangels Zeugen Aussage gegen Aussage.

Da bleibst Du auf Deinem Schaden sitzen. Und dann hast Du Videoaufnahmen, die deine Unschuld eindeutig belegen, und die dürfen nicht verwendet werden?

Wie schon in der Urteilsbegründung steht: begibt man sich in öffentlichen Verkehrsraum, gibt man auch einen Teil seiner Persönlichkeitsrechte auf, da man ja von jedem gesehen wird.

Nur die Regelung ist wieder mal schwachsinnig: permanentes Filmen ist verboten.

Also muss ich vor einem Unfall daran denken, die Kamera rechtzeitig einzuschalten.
 

Kortwin

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Und es wird den Mißbrauch durch provozierte Unfälle eventuell ein wenig eindämmen. Wieviele andere Anzeigen allerdings daraus entstehen weil sich jemand auf den Schlips getreten fühlt, wenn das auch akzeptiert wird, bleibt abzuwarten. Denkt nur mal an die etwas Intoleranten, wenn wir uns mal irgendwo durchschlängeln ohne jemanden zu behindern.
 

SaschaN

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Pressemitteilung Nr. 88/18 vom 15.5.2018

...Über die Frage der Verwertbarkeit ist vielmehr aufgrund einer Interessen- und Güterabwägung nach den im Einzelfall gegebenen Umständen zu entscheiden....

Nem Bekannten ist auf einem Parkplatz einer rückwärts ins Auto gefahren. Der behauptete allerdings er wäre ihm reingefahren, und ist damit sogar vor Gericht gezogen. Jetzt kann der Kollege zusehen wie er da wieder rauskommt. Bei Aussage gegen Aussage bekommt man zumindest ne Teilschuld aufgebrummt.
In dem Fall hätte die Dashcam wohl geholfen, auch wenn ich kein Fan davon bin, wenn Dich überall eine Kamera anglotzt.

So wie ich das Urteil verstehe, ist das jetzt kein Freibrief für Möchtegern-Hilfssherrifs, jeden Kindergartenkram vor Gericht zu bringen.

Nur die Regelung ist wieder mal schwachsinnig: permanentes Filmen ist verboten.
Also muss ich vor einem Unfall daran denken, die Kamera rechtzeitig einzuschalten.

So wie das oben beschrieben steht, geht es wohl so, dass die Kamera immer mitlaufen darf, aber bestehendes Material nach einer gewissen Zeit überschreibt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 575

Guest
Bei Unklarheiten oder provozierten/ gefakten Unfällen eine perfekte Sache.
Da gibt's dann nicht mehr Aussage gegen Aussage.
Hab da mal ein Video gesehen...sowas konnte ich nicht glauben.
 

Tourjörg

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vor allem wenn die russischen Unfälle siehst ,
da sträuben sich einem ja alle Haare ,
das ist ja unmöglich irgendwie zu Papier zu bringen :eek:ohh:
 

charlybaer

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Und es wird den Mißbrauch durch provozierte Unfälle eventuell ein wenig eindämmen. Wieviele andere Anzeigen allerdings daraus entstehen weil sich jemand auf den Schlips getreten fühlt, wenn das auch akzeptiert wird, bleibt abzuwarten. Denkt nur mal an die etwas Intoleranten, wenn wir uns mal irgendwo durchschlängeln ohne jemanden zu behindern.

"durchschlängeln":eek:ohh:, wer macht denn sowas?:upps:
 

Goliath

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Ich finde es auch gut.

Sehe ich so ein Ding, beschlagnahme ich es einfach und hab meine Ruhe. Dann braucht mir keiner einen vom Pferd zu erzählen.

Allerdings bin ich mal echt gespannt, wie Facebook, Youtube, google... etc damit umgehen wollen, wenn mindestens in Deutschland bald alle Warnwestenfahrer auf die Barrikaden gehen, wenn sie in irgendwelchen Zusammenschnitten auftauchen, weil ja jetzt jeder mit so einer Cam um die Ecke kommt.

Auf dem Mopped tragen die ganz Bekloppten die Teile ja wie ein Nashorn auf dem Kopp..


Ich erinnere mich noch an die Zeit, wo die Dinger dann pauschal abgenommen wurden, da unterstellt werden durfte, dass der Pilot sich für das "geile Bild!" noch waghalsiger verhält.

Na warten wir es mal ab..
Ist ja nicht der erste Trend der Wellen schlägt und hinterher langsam ausebbt.
 

Goliath

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Vertrau mir, die Rechtsgrundlage ist solide, wenn ich arbeite.

Wenn du dich darüber ausführlich unterhalten möchtest, können wir das gerne auf einem Treffen am Lagerfeuer beim Bier machen :daumen:
 

toni.rex

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Mir kannst Du auch vertrauen. Wäre nicht das 1. Mal, dass ich nachträglich Recht bekomme und einer deiner Kollegen eine Dienstaufsichtsbeschwerde (oder wie das genau heißt).

In meinen Fällen ging es ganz konkret um Geräuschmessung am Mopped und Geschwindigkeitsmessung per Laser.

Ich weiß ihr habt vor Ort erst mal den längeren Arm, aber sehr oft stellt sich im Nachhinein vieles als rechtlich nicht haltbar heraus, aus Unwissenheit der Beamten, mangelnde Schulung und Equipment, keine Kalibrierung usw.

Aber ich denke Du weißt genau wovon ich rede, und daher sollten wir hier aufhören.

Aber der Vorschlag mit Lagerfeuer und Bier ist gut, wenn´s noch ´ne Grillwurst dazu gibt.
 

Goliath

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Hoffentlich auch 2-3 :daumen::cool:


Ja, das Recht haben und Recht haben vermuten sind wirklich zwei unterschiedliche paar Schuhe und gerade dann noch vor Gericht.. da kommt dann die nächste Variable hinzu.

Unterm Strich musst du gut sein in dem was du tust.

Das schließt auch mit ein, mal 5e Grade sein zu lassen.

Pedantische Amtsbrüder machen mir auch das Leben schwer.. aber das ist ebenso ein anderes Thema.


Nur soweit: bei einer pusseligen Ordnungswidrigkeit ist mir das Ding egal, und da habe ich mich oben missverständlich ausgedrückt. Einfach so, ohne Rechtsgrundlage, das Ding abnehmen macht keinen Sinn und mach ich eh nicht.

Aber es gibt 1002 Situationen, wo man die Teile dann einsacken kann, und ich es dann auch tun würde, um eine lückenlose Aufklärung von Fall XY ungelöst zu erreichen.

Die Beschlagnahme ist dann das geeignete Mittel der Wahl, weil so ein Richter zwingend! binnen drei Tagen entscheiden muss, ob die Maßnahme rechtmäßig war.

Falls ja, kann er auf relevante Daten zugreifen, falls nein: wird es wieder ausgehändigt.

Da grundsätzlich jeder an einer rechtsstaatlichen und auch fairen Sachverhaltsklärung interessiert sein sollte, finde ich das Verfahren so auch okay, auch wenn es mich selbst mal treffen sollte.


Genug nun: bald beim Bier mehr :lecker::daumen:
 
Zuletzt bearbeitet:

zwölfhunderter

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"....Aus Sicht des Bundesgerichtshofs ist jedenfalls die "permanente anlasslose Aufzeichnung" der Fahrt ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht. Die Kamera nimmt nämlich auch persönliche Daten auf wie Nummernschilder oder die Gesichter von Fußgängern. Und das ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig..."!
mir geht das ganze Datenschutzthema langsam auf den Sa....:finger1: Wer nicht gefilmt werden möchte darf auch in kein Stadion, Fernsehstudio oder keine sonstigen Veranstaltungen wo gefilmt wird besuchen. Könnte ja von jemanden erkannt werden :sneaky:
Mein Nummernschild ist doch kein Geheimniss, oder darf ich es jetzt abdecken, weil ich nicht möchte dass es jemand fotografiert ? :upps:
 

Harry Hirsch

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Ich finde es auch gut.

Sehe ich so ein Ding, beschlagnahme ich es einfach und hab meine Ruhe. Dann braucht mir keiner einen vom Pferd zu erzählen.

Allerdings bin ich mal echt gespannt, wie Facebook, Youtube, google... etc damit umgehen wollen, wenn mindestens in Deutschland bald alle Warnwestenfahrer auf die Barrikaden gehen, wenn sie in irgendwelchen Zusammenschnitten auftauchen, weil ja jetzt jeder mit so einer Cam um die Ecke kommt.

Auf dem Mopped tragen die ganz Bekloppten die Teile ja wie ein Nashorn auf dem Kopp..


Ich erinnere mich noch an die Zeit, wo die Dinger dann pauschal abgenommen wurden, da unterstellt werden durfte, dass der Pilot sich für das "geile Bild!" noch waghalsiger verhält.

Na warten wir es mal ab..
Ist ja nicht der erste Trend der Wellen schlägt und hinterher langsam ausebbt.
Du überschätzt das Interesse an Youtube. Ausserdem gibt es nur sehr wenige, die in die Fussstapfen von Turborider (Tödlich verunglückt Anfang 2011, AFAIR mit 33 Jahren) und/oder AlpiFährt (Behindert fürs Leben und eingebuchtet) treten wollen. Youtube ist nur die kleine Spitze des Eisberges. Die weitaus meisten filmen nur für den Privatgebrauch und ihr freundschaftliches Umfeld. Zudem hält eine Akku-Ladung höchstens 90 min. Die Kamera am Helm wird deshalb sehr oft gar nicht laufen.
Aber dennoch hat das Filmen Vorteile:
- Man kann seine Gruppentour noch mal in gemütlicher Runde nach betrachten.
- Schon seit den 70ern wird im Sport Videotechnik fürs Training eingesetzt. Letztlich ist das jetzt auch so für unseren Sport "Motorradfahren" leicht und bequem möglich.
- Wer Routen plant, kann bei konkurrienden Strecken durch alte Videos eine bessere Auswahl treffen.

Ich gehe davon aus, dass ein vielleicht einsetzender Trend zur Dashcam mit der Zeit wieder einschläft, weil die Cams und ihre Akkus über längere Zeit kaum zuverlässig funktionieren werden.
 

wes-x

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ich mach mir jedes jahr ein paar videos von schönen touren.....

für die winterzeit, lasse ich ab und an dann bei der büroarbeit laufen, sehr entspannent
 

5-Uhr-Charlie

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Wenn es spezielle Dash-Cams sind kann es sein, dass die nur wenige Minuten Laufzeit haben. Ich kann mir aber vorstellen, dass normale AktionCams dazu genutzt werden und die halten vermutlich länger. Ausserdem kann ich mir vorstellen, dass die Cams dann per Kabel angeschlossen werden können, so wie es bei Navis auch ist.
Ich hoffe, dass du recht hast und der Trend wieder einschläft.

Leider herrscht "Krieg" auf den Straßen und wenn was passiert oder sich jemand nur in seinem Recht verletzt fühlt wird jedes Mittel genutzt um dem Anderen eins rein zu würgen.
 

Harry Hirsch

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Wenn es spezielle Dash-Cams sind kann es sein, dass die nur wenige Minuten Laufzeit haben. Ich kann mir aber vorstellen, dass normale AktionCams dazu genutzt werden und die halten vermutlich länger. Ausserdem kann ich mir vorstellen, dass die Cams dann per Kabel angeschlossen werden können, so wie es bei Navis auch ist.
Ich hoffe, dass du recht hast und der Trend wieder einschläft.

Leider herrscht "Krieg" auf den Straßen und wenn was passiert oder sich jemand nur in seinem Recht verletzt fühlt wird jedes Mittel genutzt um dem Anderen eins rein zu würgen.
Die Action-Cams dürften inzwischen auch über Loop-Funktion verfügen. Bei Gopro gibt es die seit mindestens 4 LCD.
Ich gehe davon aus, dass eine Aufnahmeschleife von 5 bis 10 min gesetzlich zulässig wäre.

So viel Krieg sehe ich nicht. Im Normalfall bleibt es beim Aufregen. Die wenigsten machen sich die Arbeit, jemandem eine juristisch rein zu würgen.
 

RagnarLothbrok

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Wieso kam noch niemand auf die Idee, den Speicherkarten-Slot solcher Dashcams mit einer Plombe zu versehen, welche nur seitens der Judikative geöffnet werden darf? Das würde die Sache doch ungemein erleichtern..
 
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