HU Plakette kann verweigert werden bei nicht eingetragenen Reifengrößen(in D)

G

Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
Aktueller Stand:

„Sehr geehrte Dudeheit,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das zur weiteren Bearbeitung an die Juristische Zentrale übermittelt wurde. Die hierdurch entstandene Verzögerung in der Beantwortung bitten wir zu entschuldigen.

Da zur Klärung Ihrer Frage weitere Recherchen erforderlich sind, bitten wir um Verständnis, dass sich die Beantwortung etwas verzögert. Wir werden uns nach Klärung umgehend wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

X. Y.

Rechtsanwalt Verkehrsrecht
Juristische Zentrale“

 

pSYcHoDaD

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Mahlzeit. Ich vor kurzem ne neue Plakate abholen.
Was als erstes meinem Prüfer aufgefallen ist: Hey das Standlicht ist nicht Original. Das hast du extra angebaut, das ist zu hell!

Ähmm nee. Das ist und bleibt Original. Ist es auch. War ne lange Diskussion.

Beim Reifen war dann klar: Hast du ne Freigabe?
Hatte ich natürlich. Er meinte dann ob ich den Artikel in der Motorrad gelesen hätte.
Ich sagte ihm dann das ich hoffe das er nicht so blöd macht.
Da war das Eis gebrochen, er meine ihm egal, solange es eine Freigabe gibt und vom Gesetzgeber nichts anderes kommt ist es ihm egal. Ist ja eh nur Geldmache.
Haben uns dann trotz wartender PKWs ne halbe Stunde über Reifen unterhalten.
Und nach der Probefahrt hatte er ein fettes grinsen aufgezogen. Fährt wohl besser als seine Bandit
 

manitu

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Gute Info, @magnum
Ich seh das genauso...wenn die Admins mir ihr Go geben, dann würde ich in der E-Mail (ich hab es arbeitsbedingt noch nicht geschafft, hole ich heute nach) einen Hinweis auf das Forum mit der aktuellen Mitgliederzahl geben. Quasi um eine entsprechende Anzahl von Interessierten an diesem Thema vorzuweisen.
...bin auch interressiert - ich brauche die aber für die KATANA, denn auch sie kommt mit sonem platten Hinterraifen... :0207-crazy:


Hat denn jemand eine Idee, warum unsere Entwicklungsabteilung den 50er preferiert?!
 
Zuletzt bearbeitet:
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Gelöschtes Mitglied 116

Guest
Hat denn jemand eine Idee, warum unsere Entwicklungsabteilung den 50er preferiert?!
Die neue Fireblade ist hinten auch mit 190/50-17 bestückt :icon-e-wink: , 50 er ist günstiger und steifer in der Schräglage, in den 2000er Jahre waren alle Supersportler mit 50er ausgestattet, die Ingenieure wissen schon warum sie den 50er bevorzugen, ein 50er hat nicht nur Nachteile!
 

manitu

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Die neue Fireblade ist hinten auch mit 190/50-17 bestückt :icon-e-wink: , 50 er ist günstiger und steifer in der Schräglage, in den 2000er Jahre waren alle Supersportler mit 50er ausgestattet, die Ingenieure wissen schon warum sie den 50er bevorzugen, ein 50er hat nicht nur Nachteile!


...wenn die Ingenieure das wissen, dann ist ja alles gut. :good2:

Wenn die Mühle dann aber aufgrund geringerer Kurvenwilligkeit des flacheren Radius des Pneus, nur widerwillig in die Schäglage zu bekommen ist und du deshalb das eine oder andere mal die Linie verfehlst, dann nützt dir die erhöhte Seitensteifigkeit - kommt übrigens auf den Aufbau der Karkasse an, auch nichts mehr...

Alle Ingenieure leben hoch...
...sprachs, als es aus dem Graben auf die Strasse kroch...:0207-crazy:
 
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Gelöschtes Mitglied 116

Guest
Ein 50er geht nicht widerwillig in die Schäglage die Zentrifugalkraft von 50er ist niedriger!
 

Freak69

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So Leute, jetzt ist es Amtlich, ab 2020 hergestellte Reifen müssen sofern die Reifengröße von der eingetragenen abweicht von einer Prüforganisation eingetragen werden.
Abweichende Reifengrößen: Herstellerfreigaben nicht mehr ausreichend
Endlich mal wieder eine Regelung die den Armen Prüforganisationen unter die Arme greift.
Warum sollte man den Bürger auch mal entlasten.
Dabei gibt es keine Internationale Studie mit der man belegen kann das ein Unfall durch eine andere Reifengröße am Moped entstanden ist.
 

Bad-Lion

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Tja das Bedeutet, dass man wie beim Auto alles eintragen lassen muss und der einzelne TÜVer nein sagen kann.
Ich kann mir schon vorstellen, dass ne Freigabe nicht mehr ausreicht und man ne Einzelabnahme brauch um noch mehr Geld zumachen. :icon-sad:
Aber eine Ausnahme gibt es dann bestimmt E-Bikes :xxbazooka:

Das ist das gleiche wir kaufen uns allen jetzt e-Bikes und E-Autos und dann bekommen sie keine Steuer mehr.

Ist der gleiche ........ wie der neuen Gesetzesentwurf dass man Fahrradfahrer nur noch innerorts im abstand von 1,5m und auserorts 2m überholen darf.
 
G

Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
Mal ganz davon ab, dass diese Verabschiedung natürlich wieder komplett Bullsh** und reine Geldmacherei ist, stellt sich mir die Frage ob die Eintragung auch das Reifenmodell beinhaltet.
Weil entweder ist dem so, dann wäre das aber ziemlich doof wenn dieser Reifen nach ein paar Jahren nicht mehr produziert wird und man ne neue Eintragung für den Nachfolger bräuchte. Sprich: wieder Kohle raushauen...
Oder dem ist nicht so, dann wäre das noch halbwegs zu verkraften, da dann auch Reifen wie der CRA3 endlich mit nem 55er QS gefahren werden dürfen.

Der ADAC hat mich bislang immer weiter mit einer Antwort auf die Wartebank gesetzt. :aggressive:

Ich könnte fast schon drauf wetten, das die erste Variante zutreffen wird...geht ums Geld, nicht um den Sinn dahinter. :scratch-one-s-head:
 

A.F.

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Eigentlich musste eine andere Reifengröße die nicht in der Zulassungsbescheinigung steht schon immer eingetragen werden, es soll zur Zeit aber eine Anweisung für die HU und Polizei geben das das nicht zu bemängeln ist wenn eine Freigabe vorliegt.
Die meisten Zulassungsstellen tragen den Reifen zur Zeit auch auf Grund der Freigabe ohne TÜV Gutachten ein, sie verfahren dabei aber recht unterschiedlich, teilweise recht unterschiedlich so wird bei einigen Ämtern die Reifenbezeichnung (Hersteller +Typ) eingetragen bei anderen nur die Reifengröße.
 

zwölfhunderter

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Lustig, der Satz "bei Sportmotorrädern durchaus üblich, etwa anstelle der eingetragenen Hinterreifendimension 170/60 Reifen eine besser mit dem Motorrad harmonierende Größe wie 180/55 zu fahren " Wie lange ist das her, dass Sportmotorräder solche Dimensionen haben?
 
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Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
Guten Morgen zusammen! :bye:

Gestern Abend kam die Antwort des ADAC

„[...] zunächst bitte ich die lange Verzögerung in der Beantwortung Ihrer Anfrage nochmals zu entschuldigen.

Inzwischen hat sich das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastrukter (BMVI) der Sache angenommen. Folge war eine Verlautbarung im Verkehrsblatt, wie mit entsprechenden Änderungen in der Praxis zu verfahren ist. Diese Verlautbarung wurde im Verkehrsblatt Nr 15/2019 veröffentlicht.

Die Kernaussage der erwähnten Verlautbarung geht dahin, dass eine Verwendung von Reifengrößen, die nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I oder bei EG-typgenehmigten Fahrzeugen im coc erwähnt werden, grundsätzlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Dabei wird auch klargestellt, dass eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers keine Genehmigung im Sinne des § 19 Abs. 3 StVZO darstellt. In diesem Fall ist eine separate Genehmigung der Kombination erforderlich.

Diese Vorgaben sind anzuwenden bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt werden und ab 01.01.2025 für alle Reifen.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.
[...]“

Also (sofern ich das richtig verstehe): Wenn ihr euch letztmalig den Eintragungsmist ersparen wollt, sollte man vielleicht darüber nachdenken, noch vor Jahresende neue Reifen zu ordern. Wobei man dann natürlich bei dem nächsten Reifensatz vor der Eintragungshürde steht. :blink: Das muss dann jeder selbst wissen. Ich für meinen Teil versuche mir den 55er QS eintragen zu lassen, auch wenn ich das für absolute Geldmacherei halte...:aggressive:
 
G

Gelöschtes Mitglied 6650

Guest
Oder dieses Jahr noch ein privates Reifenlager anlegen :0207-crazy:

Von zwei Sätzen pro Jahr ausgehend, sind das bis 2025 zehn Sätze, die benötigt werden. Bis dahin sollte dann auch ein neues Moped anstehen ;)
 
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