Michelin Pilot 3 190/55

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AlpenZ

Guest
Wir können hier natürlich darüber diskutieren, ob man mit den Reifen ein Knöllchen bekommt oder nicht. Wesentlich interessanter ist aber doch die Versicherungs-, Garantie- und Schuldfrage, wenn etwas passiert.
Und egal wer eigentlich Schuld hat - wenn der Gutachter auf der verunfallten Kiste einen Reifen sieht, der nicht freigegeben wurde, dann war's das. Mindestens Teilschuld, Haftpflicht zahlt vielleicht teilweise, Kasko (so man eine hat) gar nicht. Im üngünstigsten Fall evtl. noch eine Anzeige wegen Fahrlässigkeit.

Und wir haben hier gerade im Forum jemanden, der sich eventuell wegen Bremsproblemen lang gemacht hat. Wie würde Suzuki wohl auf Ansprüche/Gutachten reagieren, wenn Zatox nicht freigegebene Reifen drauf gehabt hätte?

Von den Sicherheitsbedenken, einen Reifen zu verbauen, der nach Tests keine Freigabe erhalten hat, mal ganz zu schweigen...

Das was Du sagt ist schon richtig aber das ist nicht mehr die Frage. Die Frage um die es hier noch geht ist: Darf ich aus rechtlicher Sicht auf unsere GSX S1000 einen Reifen ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung (Freigabe) fahren oder nicht.
Dabei interessiert mich jetzt nur noch darf die Polizei in diesem Fall einen Strafzettel ausstellen oder nicht. Alles andere ist doch schon lange klar.

Bikersjournal.de sprach dazu mit Thomas Decke, Pressesprecher Polizei Mettmann / NRW: "Grundsätzlich ist es so, dass der Halter, der mit nicht freigegebenen Reifen unterwegs ist, eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, die zum Erlischen der Betriebserlaubnis führt. Laut Bußgeldkatalog werden somit 50 Euro fällig. Gratis gibt's 3 Punkte in Flensburg dazu. Allerdings ist es für die Beamten vor Ort nicht immer einfach überhaupt festzustellen, welche Reifen denn nun tatsächlich für das betreffende Fahrzeug freigegeben sind. Hat der Fahrer nicht die in den Fahrzeugpapieren vorgesehenen Reifentyp montiert und keine dazugehörigen Freigabe vom Reifenhersteller dabei, kommt es schlimmstenfalls zu einer Mängelkarte und somit zu einer schriftlichen Aufforderung, das entsprechende Papier innerhalb einer Woche bei einer Wache vorzulegen. Ob nun eine Freigabe erforderlich ist oder nicht, ist es doch so oder so der sicherste Weg, nur ausdrücklich freigegebene Reifen zu montieren. Das sagt einem der gesunde Menschenverstand."
 

ls_

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Das ist eigentlich der Teil, der für mich schon nicht mehr fraglich war. Immerhin liegt eine offizielle Aussage der Behörden vor (hattest du ja weiter oben schon zitiert). Klar können die Zweifler jetzt noch dreimal "Glaub ich nicht!" rufen, aber so wirklich weiter bewegen wir uns da nicht mehr.
 

BT012SS†

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Da bewegen wir uns schon seit Jahren nicht weiter weil das Thema immer aus unterschiedlichen Sichtweisen diskutiert wird.
Vom nicht erlaubten 55er und dem gesunden Menschenverstand mal abgesehen, ich diskutiere das mit denen aus, zur Not auch mit der Versicherung oder dem Sachverständigen wenn es denn mal sein soll.
 

ls_

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Mir erschließt sich dabei aber die Sichtweise nicht ganz, nach der man keine Freigabe braucht. Egal was ich am Bike ändere - wenn es keine Originalteile sind, brauche ich eine ABE vom Hersteller oder muss selbst beim TÜV vorstellig werden, sonst erlischt die Betriebserlaubnis für das Motorrad.
Warum sollte das gerade bei Reifen anders sein?
 
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AlpenZ

Guest
Mir erschließt sich dabei aber die Sichtweise nicht ganz, nach der man keine Freigabe braucht. Egal was ich am Bike ändere - wenn es keine Originalteile sind, brauche ich eine ABE vom Hersteller oder muss selbst beim TÜV vorstellig werden, sonst erlischt die Betriebserlaubnis für das Motorrad.
Warum sollte das gerade bei Reifen anders sein?

Ist es ja nicht!
Für GSX S1000 Fahrer gilt tatsächlich keine Reifenbindung, weil an keiner Stelle des Scheins, Brief, COC etwas von einer Reifenmarke steht.

Somit gilt:
Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension
bzw. Spezifikationen gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.

Wenn jetzt etwas passiert ist das ein ganz anderes Thema, und hat mit dem ersten nicht zu tun.
Motorradhersteller, Reifenhersteller sind dann nicht mehr in der Haftung. Da seit ihr dann im Zweifelsfall immer der dumme.
Ich würde das Risiko auf keinen Fall eingehen. Es gibt doch genügend Reifen die eine Freigabe haben.
 

flix

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So sehe ich das auch .Ohne Reifenbindung in den Papieren wird es keine Knöllchen oder andere Sanktionen geben .
Man kann fahren was man will , wenn die Dimensionen eingehalten werden .
Nur wenn es um Haftungsfragen geht , stehlen sich einige Motorradhersteller , mit dem Verweis auf das Handbuch aus der Verantwortung und schieben den Schwarzen Peter in diesem Fall dem Fahrzeughalter zu , der damit in der Beweispflicht steht .
 

flix

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Ach so , und eine Strassenzulassung sollten die Reifen natürlich schon haben . Nicht das jemand zum GSX-Treffen
auf Slicks angerauscht kommt .
 

PoloMichy

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Kurios hier.......ich hab Suzuki auf den 55er Querschnitt angeschrieben und mir wurde genau das Gegenteil erzählt.
Es wären keine besseren Fahreigenschaften zu verzeichnen. Evtl. spielt hier das Marketing eine grosse Rolle. Ansonsten würde
ich den 55er zu gerne antesten. Allerdings fahre ich sicherer mit nem Zettel vom Hersteller der Reifen. Für mich ist eine Freigabe nach wie vor ähnlich einer ABE. Vielleicht etwas altbacken aber ich mach das weiterhin.
Und der 55er Reifen wird so schnell nicht in den Freigaben auftauchen......von uns ist auch leider keiner in der Lage die TC auf "richtige Funktion" zu überprüfen. Und Fahrgefühl zählt hier leider nicht......
 

BABYEVO

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Also Jungs,
ich lebe ja in Italien und Ihr wisst dass hier alles " mehr oder weniger "akzeptiert wird.
Aber wenn es um die Reifengroessen geht.......und wirst kontrolliert und hast einen 190/55
an Stelle eines 190/50 Reifen drauf,und der ist nicht eingetragen,......werden dir deine Fahrzeugpapiere
und Fahrgenemigung entnommen.
Ciao
BABYEVO
 

gran turismo

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Also Jungs,................werden dir deine Fahrzeugpapiere
und Fahrgenemigung entnommen.
Ciao
BABYEVO

Klinkt so, als wär mit nem bisschen "Bakschisch" wieder alles bestens ..... :D
 

BABYEVO

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Hallo Denni,
stimmt....... musst halt nur in bestimmten " Motorradgebieten" aufpassen dass nicht gerade Kasse gemacht wird,.....Strafe musst du dann schon zahlen,....aber wenn sie einen deutschen Fuehrerschein sehen,....wissen Sie nicht was sie damit anstellen sollen.... in Deutschland schon...leider..( persoenliche Erfahrung)

Ciao
BABYEVO
 

Eisenreiter

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Hallo
Hab jetzt den drauf und bin 550 km gefahren und es ist einfach nur geil. TC reagiert normal und das Abkippen der "S" sowie das Handling ist viel besser und einfacher!
Grip ohne Ende [emoji41][emoji106]Anhang anzeigen 653


Hallo

Welche Laufleistung hast du mit diesem Reifen in 190/55 -POWER 3 geschafft?

Danke für deine Antwort!

LG Gerald :)
 
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toni.rex

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Mein Kumpel hat den Pilot Road 4 drauf...in Original-Dimension.

Hat aber gegen meinen Metzeler Roadtec Z8 abgestunken, trocken wie nass.

Sollte der Pilot Road 3 da besser sein ?
 

Tourjörg

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Welche Laufleistung hast du mit diesem Reifen in 190/55 -POWER 3 geschafft?

Danke für deine Antwort!

LG Gerald :)[/QUOTE]

da Laufleistung mit Querschnitt nix zu tun haben dürfte ,
antworte ich mal mit knapp 5000 km , dann illegal :)
 

BT012SS†

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Im Beitrag auf den du geantwortet hast steht definitiv POWER :D
 
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