"Sollte ich aber bis kommenden Montag 15.09.14 kein Geld oder Antwort bekommen haben, werde ich zur Polizei gehen und die Sache zur Anzeige bringen. Zudem werde ich bei ebay melden dass Du Leute anschreibst um einen Handel außerhalb Ebay einzugehen."
Klingt nach was?
Auch wenn du die Person sonst duzt, hat das in Forderungen nichts zu suchen.
Ein weiterer Punkt ist die Veröffentlichung des Vorfalls mit Händlernamen.
Was ein gegnerischer Anwalt daraus machen kann, sollte jedem klar sein.
Allerdings verstehe ich Schreiben, die mit einer gewissen "Wut" verfasst werden absolut
und genau deshalb geht man mit berechtigten Forderungen (kenne seine AGBs nicht)
lieber zum Anwalt (falls es nicht bei einem pers. Gespräch geklärt werden kann).